Designrecht
In Zeiten eines stets wachsenden Produktangebots orientieren sich Käufer im B2C als auch B2B Bereich bei der Produktauswahl immer stärker an der Produktgestaltung. Die Gestaltung von Produkten oder Produkteilen kann als Designrecht / Geschmacksmuster geschützt werden.
Wir unterstützen Sie bei der Erlangung dieses Schutzes, setzen Designrechte gegen unautorisierte Verwendung durch und verteidigen Sie gegen solche Angriffe. Um einen möglichst umfassenden Designschutz zu erreichen und Kollisionen mit älteren Rechten zu vermeiden, beraten wir bereits in frühen Stadien und begleiten bei Bedarf auch den Entwurfsprozess.
Wir unterstützen unsere Mandanten insbesondere mit den folgenden Dienstleistungen:
• Beratung bei Produktentwürfen
• Verfügbarkeitsrecherchen
• Designanmeldungen
• Löschungsverfahren
• Grenzbeschlagnahmen
• Gerichtliche und außergerichtliche Rechtedurchsetzung und Verteidigung
• Verträge, insbesondere Lizenzverträge
• Designüberwachungen
• Portfoliomanagement
• Umschreibungen
• Verlängerungen
• In-House Seminare
Kontakt
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne.
WUESTHOFF & WUESTHOFF
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