Wuesthoff & Wuesthoff

Ergänzende Schutzzertifikate

Ergänzende Schutzzertifikate („SPCs“) sind eine komplexe Rechtsmaterie, die sich in ständigem Wandel befindet (z.B. Entscheidung C-527/17 zu Medizinprodukten oder die Ausnahmeregelung für die Herstellung zu Exportzwecken).

Als Originator für Pharmazeutika, Biopharmazeutika oder Pflanzenschutzmittel kann Sie ein kompetenter und erfahrener Partner bei dieser Herausforderung unterstützen. Wuesthoff & Wuesthoff betreut Ihre Anmeldeverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sowie – in Zusammenarbeit mit renommierten ausländischen Kanzleien – vor anderen nationalen Prüfungsämtern sowohl in der Europäischen Union als auch weltweit, insbesondere den USA und Japan.

Daneben erstellen wir für Sie als Generikaunternehmen Gutachten zur Validität oder Verletzung von SPCs oder führen für Sie Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht und Bundesgerichtshof durch.

Kontakt

Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne.

WUESTHOFF & WUESTHOFF
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