Urheberrecht
Schriftwerke, Reden und Computerprogramme, Werke der Musik, Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke, Lichtbildwerke, Filmwerke, Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen sowie weitere Werke unterliegen urheberrechtlichem Schutz, wenn es sich um persönliche geistige Schöpfungen handelt. Eine Registrierung ist in Deutschland hierfür nicht nötig.
So kann das Urheberrecht in verschiedenen Konstellationen relevant sein, seien sie wirtschaftlicher, wissenschaftlicher, technischer oder künstlerischer Art. Daher decken wir für unsere Mandanten auch diesen Bereich des Immaterialgüterrechts ab.
Wir unterstützen unsere Mandanten insbesondere mit den folgenden Dienstleistungen:
• Beratung bei Produktentwürfen
• Gerichtliche und außergerichtliche Rechtedurchsetzung und Verteidigung
• Verträge, insbesondere Lizenzverträge
• In-House Seminare
Kontakt
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