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Nur durch rechtzeitige Markenverlängerung erhalten Sie Ihre Markeneintragung aufrecht.

  • Verlängerung Ihrer Marke
  • Korrespondenz mit dem Markenamt
  • Übernahme der Vertretung, Fristenüberwachung und Erinnerung an kommende Fristen in den nächsten zehn Jahren
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** Die fristgemäße Einzahlung der amtlichen Gebühr ist zwingende Voraussetzung für die Verlängerung Ihrer Marke. Die Höhe der Gebühren hängt von den zu verlängernden Klassen ab. Das Angebot gilt für Unternehmer/ Unternehmen sowie öffentlich-rechtliche Einrichtungen. Es gelten unsere AGB.
*** Die amtlichen Gebühren sind abhängig vom Wechselkurs für CHF sowie den zu verlängernden Ländern und Klassen.
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Weitere Informationen erhalten Sie unter FAQ oder in unserem Markenlexikon.

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