Abgrenzungsvereinbarung

Begriff Erläuterung
Abgrenzungsvereinbarung

Besteht für Ihre Marke ein Konflikt mit einem älteren oder jüngeren Zeichen, kann dieser über eine Abgrenzungsvereinbarung gelöst werden.

Kollidieren Markenrechte ist die Rechtslage oft kompliziert und auch wirtschaftliche Interessen beeinflussen den Ausgang eines Konflikts. Häufig bietet es sich an, dass die Parteien ihren Konflikt einvernehmlich beilegen und die jeweiligen Interessen in einem Vertrag, einer Abgrenzungsvereinbarung, regeln. Eine Abgrenzungsvereinbarung schafft eine verbindliche Lösung zwischen den Parteien, bei der die Praktikabilität im Vordergrund steht.

Praxishinweis: In einer Abgrenzungsvereinbarung können langfristige und auch wirtschaftlich einschneidende Regelungen getroffen werden. Auch Kündigungsmöglichkeiten oder Überlegungen zu Rechtsnachfolgern sollten in einer Abgrenzungsvereinbarung berücksichtigt werden. Lassen Sie sich hierzu von einem spezialisierten Fachanwalt beraten, dem verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten geläufig sind.

Synonyme: Koexistenzvereinbarung
Weitere Informationen erhalten Sie unter FAQ oder in unserem Markenlexikon.

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