Markenlexikon
Markenlexikon
Auch im Markenrecht gibt es zahlreiche Fachbegriffe. Diese erklären wir in unserem Markenlexikon.
Begriff | Erläuterung |
---|---|
Abgrenzungsvereinbarung | Besteht für Ihre Marke ein Konflikt mit einem älteren oder jüngeren Zeichen, kann dieser über eine Abgrenzungsvereinbarung gelöst werden. |
Abmahnung | Mit der Abmahnung weist eine Person eine andere Person auf die Verletzung ihrer Schutzrechte hin und droht gerichtliche Schritte an, wenn die Rechtsverletzung nicht beendet und kein Schadensersatz gezahlt wird. |
Agentenmarke | Eine Agentenmarke hat nichts mit 007 zu tun. Sie ist regelmäßig eine Marke, die ein Geschäftspartner anmeldet, obwohl die Marke eigentlich seinem Geschäftsherrn zusteht. Ob ein Agentenverhältnis vorliegt, hängt von der Natur und Qualität der Geschäftsbeziehung ab. Es kann beispielsweise vorliegen, wenn ein ausländischer Vertriebspartner die Marke im Ausland anmeldet. |
Ähnlichkeitsrecherche | siehe Recherche |
Amt | Es gibt weltweit verschiedene Ämter, die für die Prüfung und Verwaltung von Marken zuständig sind. |
Amtsgebühren | Das Markenamt beginnt die Prüfung der Anmeldung erst nach Zahlung der amtlichen Gebühren. |
Änderung der Marke | Eine Änderung der Marke ist nach der Anmeldung nur sehr eingeschränkt möglich. |
Anmeldetag | Anmeldetag ist der Tag, an dem die notwendigen Anmeldedaten (Antrag auf Eintragung, Adressdaten des Anmelders, Darstellung der Marke, Verzeichnis der Waren oder Dienstleistungen) beim Markenamt eingehen. |
Anmeldung | Mit der Anmeldung wird die Eintragung einer Marke bei dem Markenamt beantragt. Eine Marke wird eingetragen, wenn die Marke als eintragbar angesehen wird, die amtlichen Gebühren gezahlt sind und – je nach Amt – die Eintragung nicht durch einen Widerspruch verhindert wird. |
Application date | The application date is the date on which the necessary application information (application for registration, applicant’s address, representation of the trademark, list of goods or services) is received by the Trademark Office. |
Auskunft | Auskunft, z.B. über den Vertriebsweg oder die Einkaufspreise, kann der Markeninhaber von einem Markenverletzer verlangen (Markenverletzung). |
Ausschließlichkeitsrecht | Das Markengesetz monopolisiert die eingetragene Marke zugunsten des Markeninhabers. Der Markeninhaber entscheidet, wer seine Marke benutzen darf und er kann jedem Dritten die Benutzung seiner Marke verbieten. |
Bearbeitungsdauer | Wenn alle notwendigen Daten für die Anmeldung vorliegen, erfolgt die Anmeldung durch uns regelmäßig innerhalb von 1 Arbeitstag. |
Bemerkungen Dritter | Durch Bemerkungen Dritter kann jedermann innerhalb der hierfür vorgesehenen Frist dem Markenamt mitteilen, weshalb eine bestimmte Marke nicht eingetragen werden sollte. |
Benutzungseinrede | Wenn Sie Ihre Markenrechte gegenüber einer anderen Person geltend machen, kann sich diese Person mit der Benutzungseinrede wehren. |
Benutzungsschonfrist | Die Benutzungsschonfrist ist ein Zeitraum, in welchem Dritte den Markeninhaber nicht zwingen können, die rechtserhaltende Benutzung der eingetragenen Marke nachzuweisen. |
Beschleunigte Prüfung | Wird ein Antrag auf beschleunigte Prüfung gestellt, bearbeitet das Deutsche Patent- und Markenamt die Anmeldung vorrangig. |
Bildmarke | bezeichnet eine zweidimensionale Marke, die ausschließlich graphische Elemente, d.h. Bilder, Bildelemente oder Abbildungen (ohne Wortbestandteile), zeigt. |
Dauer | siehe Schutzdauer oder Bearbeitungsdauer |
Designschutz | Designschutz kommt für zwei- oder dreidimensionale Gestaltungen eines Erzeugnisses in Betracht. |
Domain | wird, vereinfacht gesagt, eine Adresse im Internet genannt. Häufig enthält sie den Firmennamen oder eine Marke. |
DPMA | Deutsches Patent- und Markenamt, das insbesondere für nationale deutsche Markenanmeldungen zuständig ist. |
Dreidimensionale Marke | Dreidimensionale Marke bezeichnet eine Marke, die eine dreidimensionale Form schützt. Typische 3D-Marken sind Warenformen oder Verpackungen. An die Eintragbarkeit von dreidimensionalen Marken werden in der Praxis besondere Anforderungen gestellt. |
Einstweilige Verfügung | Eine einstweilige Verfügung dient der kurzfristigen Durchsetzung eines Anspruchs, zum Beispiel eines Unterlassungsanspruchs im Fall einer Markenverletzung. Eine einstweilige Verfügung kann binnen weniger Tage und auch mündliche Verhandlung erwirkt werden. Sie stellt somit ein sehr „scharfes Schwert“ gegen Markenverletzer dar. |
Eintragbarkeit | Eintragbarkeit bedeutet, dass eine Marke die an den Markenschutz gestellten Anforderungen erfüllt. Ältere Schutzrechte Dritter können der endgültigen Eintragung dennoch entgegenstehen. |
Weitere Informationen erhalten Sie unter FAQ oder in unserem Markenlexikon.
Wir beraten und vertreten wir Sie auch im Fall einer Markenverletzung, Abmahnung, Abgrenzungsvereinbarung, Lizenz
oder bei anderen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes.
WUESTHOFF & WUESTHOFF ist seit 1927
auf geistiges Eigentum spezialisiert.
Wir verfügen über entsprechende
Kompetenz und Erfahrung.
/markenschutz/ueber-uns.html Wuesthoff & Wuesthoff
Sie können uns nicht nur online beauftragen. Gerne beraten wir Sie auch persönlich. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen haben oder eine persönliche Beratung wünschen.