Marke eintragen: Wie Sie Ihr Unternehmen effektiv schützen
Mit einer Markeneintragung grenzen Sie sich von anderen Wettbewerbern ab und erwerben ein Schutzrecht an Ihrer Marke. Deshalb lohnt sich eine Markenanmeldung für viele Unternehmen. Eine Markenanmeldung ist jedoch ein komplexer Prozess und erfordert die vorherige Recherche ähnlicher Marken und Kenntnisse des Markenrechts. Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Schritte bei der Eintragung einer Marke.
Wie der Begriff „Marke“ definiert wird
Im Bereich des Marketings steht der Begriff Marke für alle Eigenschaften, die ein Unternehmen oder ein Produkt verkörpert. Eine Marke steht also für die Identität eines Unternehmens und fungiert als Abgrenzung zu anderen Wettbewerbern. Damit Sie dieses Unterscheidungsmerkmal langfristig für sich nutzen können, haben Sie die Möglichkeit einer Markenanmeldung. Dabei sollten Sie beachten, was Sie als Marke eintragen lassen können und wo rechtliche Grenzen bestehen.
Welche Marken können eingetragen werden?
Die meisten Marken bestehen aus grafischen oder textlichen Zeichen – sogenannte Bild- oder Wortmarken. Auch die Kombination aus beidem, also Wort und Bild, ist zulässig. Außerdem lassen sich bestimmte Töne und Melodien als Klangmarken und Objekte als dreidimensionale Marken schützen. Ein besonderer Farbton oder eine Farbabfolge kann als Farbmarke geschützt werden.
Welche Marken können nicht eingetragen werden?
Weil eine Marke ein Unterscheidungszeichen ist, ist die Ähnlichkeit zu älteren Marken eines der wichtigsten Ausschlusskriterien. Allerdings untersucht das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) dies nicht und es liegt in Ihrer Verantwortung, Ähnlichkeiten zu bestehenden Marken durch eine Markenähnlichkeitsrecherche zu ermitteln.
Das Markenamt weist jedoch auch gewisse Marken ab. Dazu gehören allgemein verwendete Zeichen, die nicht monopolisiert werden dürfen. Beispiele für unzulässige Zeichen sind ein einfaches geometrisches Zeichen oder beschreibende Angaben. Außerdem dürfen keine anstößigen oder offiziellen Symbole verwendet werden. Auch darf die Marke nicht täuschend sein. Wenn eine Marke den Zusatz „Bio“ enthält, müssen die angemeldeten Waren aus ökologischer Landwirtschaft stammen können. Wenn dies ersichtlich nicht der Fall ist, ist die Marke täuschend.
Warum sich eine Markeneintragung lohnt
Ist Ihre Marke nicht eingetragen, kann jeder Ihr Logo oder Ihren Produktnamen nutzen, ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Wettbewerber können auf Ihre Erfolge und lange Jahre der Produktentwicklung und Kundenpflege aufspringen und sie für ihre Zwecke nutzen. Im schlechtesten Fall tragen Trittbrettfahrer Ihre Marke schneller ein als Sie und können Sie für deren Nutzung haftbar machen. Eine eingetragene Marke sichert Ihnen also Rechte zu, gegen Wettbewerber vorzugehen und kann vermeiden, dass Ihnen die Benutzung Ihres Logos oder Produktnamens untersagt wird.
Unsere Vorteile auf einen Blick
Schutzrecht an Ihrer Marke erwerben Trittbrettfahrer verhindern Schadensersatz einfordern Bequem online durchführen Jetzt Marke anmeldenWie läuft der Prozess der Markeneintragung ab?
Eine Marke eintragen zu lassen, erfordert fundierte Recherchen und beginnt schon weit vor dem Ausfüllen der Antragsformulare des Markenamtes. Hierfür sollte Zeit eingeplant werden.
- Markenrecherche nach identischen und ähnlichen älteren Marken
Wenn Sie eine Marke eintragen, die eine ähnliche Marke verletzt, drohen Ihnen möglicherweise Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Nur durch eine gründliche Recherche können Sie das Risiko reduzieren, dass Sie selbst den Markenschutz anderer verletzen.
- Prüfung der Schutzfähigkeit
Nicht jede Marke ist eintragungsfähig – sie wird zum Beispiel nicht eingetragen, wenn sie zu allgemein gehalten oder beschreibend ist. Deshalb sollten Sie vor der Markenanmeldung prüfen, ob Ihre Marke überhaupt schutzfähig ist.
- Erstellen und Prüfen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
Eine Marke wird immer nur für bestimmte Waren oder Dienstleistungen eingetragen. Diese Waren und Dienstleistungen bestimmen den Schutzumfang der Marke. Die Grundlage dafür ist ein Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen und deren Klassifizierung nach der Nizza-Klassifikation. Die Nizza-Klassifikation umfasst insgesamt 45 Klassen von Waren und Dienstleistungen, deren Formulierungen international abgestimmt sind. Auch die Erstellung des Verzeichnisses erfordert Sorgfalt und Fachkenntnis, denn nur mit dem richtigen Waren- und Dienstleistungsverzeichnis entsteht der beabsichtigte Markenschutz.
- Ausfüllen und abschicken des Antragsformulars
Die Markeneintragung wird durch das DPMA vorgenommen. Dazu müssen Sie nach Ihren Vorabrecherchen das Formular „Antrag auf Eintragung einer Marke in das Register“ ausfüllen und anschließend per Post, per Telefax oder online beim DPMA einreichen. Eine Änderung der Marke ist dann nicht mehr möglich!
- Eingangsbestätigung vom DPMA
Etwa 20 Tage nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, erhalten Sie vom Markenamt eine Eingangsbestätigung und eine Aufforderung, die erforderlichen Gebühren zu zahlen.
- Prüfung durch das Markenamt
Innerhalb von zwei bis sechs Monaten prüft das DPMA, ob Ihre Marke alle erforderlichen Kriterien erfüllt und eingetragen werden kann. Im Falle einer positiven Prüfung wird Ihre Marke ins Register eingetragen und veröffentlicht. Bei einer Ablehnung werden die amtlichen Gebühren nicht zurückgezahlt. Sie können aber einen neuen Antrag zu stellen.
- Widerspruchsfrist gegen die Markenanmeldung
Nach der Veröffentlichung der Zulassung bzw. Eintragung der Marke haben andere Unternehmen und Privatpersonen drei Monate Zeit, Widerspruch gegen Ihre Marke einzulegen. Das kann passieren, wenn Wettbewerber der Meinung sind, dass die Marke ihre Schutzrechte verletzt.
Die Vorteile von Markenschutz-Online
Eine Markenanmeldung ist ein aufwändiger Prozess, der einige Tücken in sich birgt. Klassifizieren Sie Ihre Marke zum Beispiel unzureichend, greift der Markenschutz möglicherweise nicht wie gewünscht. Eine unzureichende Abgrenzung von anderen Marken kann Zahlungsverpflichtungen für Ihr Unternehmen nach sich ziehen.
Über Markenschutz-Online können Sie Ihre Markenanmeldung bequem online durchführen und erhalten rechtliche Unterstützung, die Sie ganz auf Ihren Bedarf zuschneiden können. Hinter Markenschutz-Online steht die renommierte Kanzlei WUESTHOFF & WUESTHOFF, die sich seit mehr als 90 Jahren auf das Patent- und Markenrecht spezialisiert hat. Mit gezielten Fragen weisen wir Sie auf Nachbesserungsbedarf hin und stehen Ihnen für eine persönliche Beratung zur Seite. Zudem führen wir bei Bedarf eine Überprüfung sämtlicher Unterlagen für Sie durch und reichen diese erst ein, wenn wir uns der Schutzfähigkeit Ihrer Marke sicher sind. Auch außerhalb Deutschlands und der EU unterstützen wir Sie bei der Erlangung von Markenschutz.
Marke erfolgreich eintragen
Eine Marke eintragen zu lassen und sie somit langfristig erfolgreich am Markt zu schützen, erfordert einige Zeit und Expertise. Doch der Aufwand lohnt sich, denn nur nach einer Markenanmeldung können Sie sich gegen Trittbrettfahrer wehren.
Nutzen Sie unser Online-Portal zur Markenanmeldung, um mögliche Fallstricke bei der Eintragung zu umgehen. Unsere erfahrenen Patent- und Rechtsanwälte im Markenrecht unterstützen Sie während des gesamten Prozesses von der Recherche bis zur Eintragung Ihrer Marke.