7 Tipps zum Markenschutz – wie Sie Markenrechte erhalten und durchsetzen
Eine Marke dient der Abgrenzung zu anderen Produkten oder Dienstleistungen. Gleichzeitig verkörpert eine Marke häufig das Ergebnis vieler Jahre der Produktentwicklung und des Aufbaus einer Kundschaft. Damit besitzen Marken einen eigenen Wert, den es zu schützen gilt. Markenschutz können Sie erreichen, wenn Sie Ihre Marke eintragen lassen und sich gegen Markenrechtsverletzungen durch Dritte wehren. 7 Tipps zum Markenschutz haben wir in diesem Beitrag zusammengestellt.
1. Beschäftigen Sie sich frühzeitig mit einer Markenanmeldung
In unserer globalisierten Welt sind Märkte hart umkämpft und Plagiate sind keine Seltenheit, im Gegenteil. Wenn Sie lange an einer Idee gearbeitet und Zeit und Geld in Ihr Unternehmen investiert haben, sollten auch nur Sie von den Erfolgen profitieren. Doch das können Sie nur, wenn Ihre Marke geschützt ist und Sie sich wirksam gegen Trittbrettfahrer wehren können. Riskieren Sie nicht, dass Dritte Ihre Arbeit plagiieren und Ihre Marktposition gefährden und melden Sie Ihre Marke frühzeitig an.
2. Recherchieren Sie nach älteren Marken
Sie haben sich für eine Markenanmeldung entschieden – ein wichtiger erster Schritt. Um Markenschutz als eingetragene Marke zu genießen, muss Ihre Marke ins Markenregister eingetragen werden. Die Markenanmeldung ist ein Prozess, der sich über mehrere Monate erstreckt und mit einer sorgfältigen Recherche nach ähnlichen Marken beginnt.
Wenn Ihre Marke einer bestehenden Marke ähnelt oder identisch mit dieser ist, können Sie Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen ausgesetzt werden. Die Recherche nach Ähnlichkeit zu anderen Marken erlaubt Ihnen, auf mögliche Verletzungen der Rechte anderer aufmerksam zu werden und Ihre Marke gegebenenfalls unterscheidbarer zu machen. Die Markenanmeldung sollten Sie erst dann vollziehen, wenn sich Ihre Marke ausreichend abgrenzt. Denn nur dann können Sie langfristig starken Markenschutz genießen.
Unsere Vorteile auf einen Blick
Unternehmen frühzeitig schützen Waren/Dienstleistungen korrekt klassifizieren Vorgehen gegen Markenverletzungen Markenschutz langfristig sichern Jetzt Marke anmelden3. Prüfen Sie die Schutzfähigkeit Ihrer Marke
Nicht alle Zeichen können als Marke geschützt werden. Denn es gibt bestimmte Kriterien der Markenfähigkeit. Grundsätzlich können optisch und akustisch wahrnehmbare Zeichen geschützt und als Marke eingetragen werden. Zu den optisch wahrnehmbaren Marken gehören beispielsweise Wortmarken (bestehend aus textlichen Zeichen), Bildmarken (grafische Elemente), Wort-Bildmarken (Kombination aus Text und Grafik) und Farbmarken (bestimmte Farbverläufe oder -töne).
Um geschützt zu werden, dürfen die Zeichen einer Marke jedoch nicht zu allgemein sein – sie müssen also Unterscheidungskraft besitzen. Auch beschreibende Angaben sind nicht schutzfähig – zum Beispiel „saftige Birne“ für die Ware Obst (für die Ware Computer könnte der Begriff hingegen schutzfähig sein). Außerdem sind offiziell verwendete, unsittliche und irreführende Zeichen vom Markenschutz ausgeschlossen. Das Markenamt nimmt eine Überprüfung dieser Kriterien vor und erstattet im Falle einer Ablehnung die gezahlten Gebühren nicht zurück. Prüfen Sie also genau, ob Ihre Marke die Kriterien für einen Schutz erfüllt.
4. Klassifizieren Sie Ihre Waren oder Dienstleistungen richtig
Ein weiterer Schritt bei der Anmeldung einer Marke ist die Erstellung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses. Die Nizza-Klassifikation gibt 45 Klassen vor, in die Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen einzuordnen haben. Von diesem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis hängt der Umfang des Markenschutzes ab. Doch die Klassifikation von Nizza umfasst in ihren Klassen mehr als 75.000 Begriffe und eine korrekte Einordnung ist für Laien nicht einfach. Erfolgt eine unzureichende Klassifizierung und Formulierung der Waren und Dienstleistungen, erhalten Sie nicht den Schutz, den Sie benötigen. Oftmals wird dies erst lange nach der Markenanmeldung bemerkt, nämlich wenn aus der Marke gegen Nachahmer vorgegangen werden muss. Die Erstellung des Verzeichnisses erfordert deshalb eine intensive Auseinandersetzung mit den vorgebebenen Klassen und möglichen Formulierungen, damit Ihre eingetragene Marke für Ihre Produkte geschützt ist.
5. Sichern Sie sich vor Antragsstellung durch spezialisierte Anwälte ab
Unter Berücksichtigung dieser Tipps könnten Sie Ihren Antrag selbstständig beim DPMA einreichen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Markenrecht kennen wir jedoch die Schwierigkeiten, die sich bei einer Markenanmeldung nichtsdestotrotz stellen können– auch die Konsequenzen, wenn eine Marke für die falschen Waren/Dienstleistungen eingetragen oder nicht richtig klassifiziert ist oder sich nicht ausreichend abgrenzt und nicht den erhofften Schutz bietet. Deshalb empfehlen wir Ihnen, Ihre Unterlagen vor der Markenanmeldung durch spezialisierte Rechtsanwälte prüfen zu lassen. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass Ihre Anmeldung den Kriterien des Markenamts entspricht und Sie im Falle einer Markenrechtsverletzung tatsächlich geschützt sind.
6. Mahnen Sie Markenverletzungen ab
Mit der Eintragung Ihrer Marke ins Markenregister des DPMA oder EUIPO besitzen Sie Markenschutz und können anderen die Nutzung Ihrer Marke verbieten. Sollten Sie einen Verstoß beobachten, müssen Sie selbst aktiv werden, denn die Durchsetzung der Rechte liegt in Ihrer Verantwortung. Um Ihre Marktposition zu schützen, sollten Sie deshalb bei einer beobachteten Verletzung unbedingt handeln.
Dies erfordert in erster Linie eine kontinuierliche Überwachung neuer Markenanmeldungen, damit Sie möglichst frühzeitig auf potenziell ähnliche Marken aufmerksam werden. Dokumentieren Sie Ihre Beobachtung durch datierte Screenshots. In vielen Fällen ist eine Abmahnung ein effizientes Mittel, den Verletzer darauf hinzuweisen, dass ein Verstoß gegen Ihr Markenrecht vorliegt und es ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu verlangen. Mit dieser Erklärung verpflichtet sich der Verletzer dazu, die Verletzung einzustellen und im Falle einer erneuten Verletzung Ihrer Marke eine Vertragsstrafe an Sie zu zahlen.
Als Markeninhaber können Sie auch sofort gerichtlich vorgehen und Unterlassung und Schadensersatz verlangen. Doch es ist zu berücksichtigen, dass Markenrechtsprozesse kostspielig und langwierig werden können. Deshalb empfehlen wir Ihnen zunächst eine Abmahnung zur Verteidigung Ihres Markenschutzes.
7. Verlängern Sie Ihre Marke rechtzeitig
Wenn Sie Ihre Marke eingetragen haben, sind Sie nicht der dauerhafte Besitzer der Marke: Nach 10 Jahren verfällt Ihre Eintragung und somit der Markenschutz. Sie können Ihre Eintragung beim DPMA jedoch nach Ablauf der 10 Jahre immer wieder verlängern. Die Gebühren für eine Markenverlängerung liegen über denen einer Neuanmeldung, doch wir raten Ihnen davon ab, die Verlängerungskosten durch eine Neuanmeldung zu umgehen. Denn eine Markenverlängerung hat einige Vorteile: Zum einen wird Ihr Markenname bei einer Verlängerung nicht noch einmal geprüft und Sie genießen den gleichen Schutz wie zuvor, auch wenn sich rechtliche Anforderungen geändert haben sollten. Zum anderen passiert es immer wieder, dass ähnliche Marken unbemerkt angemeldet werden. Im Falle einer Neuanmeldung würde der Inhaber einer solchen Marke dann die älteren Rechte besitzen, könnte die Eintragung Ihrer Neuanmeldung verhindern und Ihnen die Benutzung Ihrer Marke untersagen. Mit einer fristgemäßen Verlängerung ersparen Sie sich diesen Ärger und halten Ihren Markenschutz aufrecht.
Marke erfolgreich eintragen
Gerne unterstützen wir Sie bei der erfolgreichen Markenanmeldung und stehen Ihnen bei den oben beschriebenen Schritten zur Seite. In unserem Portal „Markenschutz-Online“ können Sie die Anmeldung Ihrer Marke einfach und schnell direkt online beauftragen. Anders als bei der direkten Einreichung einer Markenanmeldung bei dem DPMA oder das EUIPO stehen Ihnen hier erfahrene und kompetente Patent- und Rechtsanwälte zur Verfügung, die Sie vor allen Fallstricken warnen und Sie kompetent unterstützen. So führen wir z.B. die Markenrecherche sowie die Klassifizierung der Dienstleistungen oder Waren für Sie durch. Dabei können wir auf mehr als 90 Jahre Erfahrung im Patent- und Markenrecht bauen.
Markenschutz zu erreichen, durchzusetzen und beizubehalten ist kein einmaliger Prozess. Außerdem erfordert er rechtliche Expertise, um den Schutz effektiv geltend zu machen. Als Kanzlei mit Spezialisierung im Patent- und Markenrecht haben wir uns auf sämtliche Prozesse zum Schutz von Marken spezialisiert – angefangen bei der Prüfung von Unterlagen vor der Antragseinreichung beim Markenamt über die Überwachung neuer Markenanmeldungen bis hin zur Durchsetzung im Falle von Markenrechtsverletzungen. Wir beraten Sie zu allen anstehenden Fragen und schützen Ihren Markennamen und somit Ihren Unternehmenserfolg am Markt.
Über unser digitales Portal „Markenschutz-Online“ können Sie Ihre Unterlagen komplett digital an uns übermitteln und Ihren persönlichen Beratungsbedarf ermitteln.