Beschleunigte Prüfung
Begriff | Erläuterung |
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Beschleunigte Prüfung | Wird ein Antrag auf beschleunigte Prüfung gestellt, bearbeitet das Deutsche Patent- und Markenamt die Anmeldung vorrangig. Ein Antrag auf beschleunigte Prüfung ist gebührenpflichtig. Sobald die Gebühr gezahlt wurde, bearbeitet die Markenstelle das Anmeldeverfahren vorrangig. Das Verfahren soll immer innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden, auch bei Bearbeitungsengpässen oder im Falle der Zurückweisung der Anmeldung. Der Antrag auf beschleunigte Prüfung kann jederzeit gestellt werden, solange das Anmeldeverfahren noch läuft. |
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