Nachträgliche Schutzerstreckung

Begriff Erläuterung
Nachträgliche Schutzerstreckung

Der geographische Schutz einer Internationalen Marke kann nach der Anmeldung durch eine nachträgliche Schutzerstreckung auf weitere Länder ausgedehnt werden.

Praxishinweis: Sollte eine Benutzung der Marke im Zeitpunkt der Anmeldung in einem bestimmten Land geplant sein, empfiehlt es sich in der Regel, die Internationale Marke sogleich für dieses Land anzumelden. Dann erhält die Internationale Marke auch für dieses Land den Zeitrang der Internationalen Marke. Bei Benennung des Landes durch eine nachträgliche Schutzerstreckung erhält die Internationale Marke für dieses Land hingegen den Zeitrang der nachträglichen Schutzerstreckung.

Weitere Informationen erhalten Sie unter FAQ oder in unserem Markenlexikon.

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