Priorität

Begriff Erläuterung
Priorität

Die Geltendmachung einer Priorität bewirkt, dass für den Zeitrang der Marke nicht der Tag der Anmeldung dieser Marke, sondern der Tag der Anmeldung einer früheren anderen Marken ausschlaggebend ist.

Relevant ist die Priorität insbesondere bei der Prüfung, welches Schutzrecht im Kollisionsfall das ältere ist.

Die Priorität kann innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Anmeldung einer Marke in Anspruch genommen werden, wenn die Marke, die Waren/Dienstleistungen und der Inhaber identisch sind.

Weitere Informationen erhalten Sie unter FAQ oder in unserem Markenlexikon.

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