Unterlassungserklärung

Begriff Erläuterung
Unterlassungserklärung

Der Markeninhaber kann gegen einen Verletzer verschiedene Ansprüche geltend machen, unter anderem Unterlassung der Benutzung. Mit einer Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Verletzer vertraglich zur Unterlassung der beanstandeten Benutzung.

In Deutschland muss der Markeninhaber nur eine mit einer Vertragsstrafe bewehrte Unterlassungserklärung akzeptieren, sog. strafbewehrte Unterlassungserklärung. Eine nicht strafbewehrte Unterlassungserklärung räumt das Risiko eines gerichtlichen Verfahrens nicht aus.

Weitere Informationen erhalten Sie unter FAQ oder in unserem Markenlexikon.

Weitere Informationen erhalten Sie unter FAQ oder in unserem Markenlexikon.

Markenlexikon
Leistungsspektrum

Wir beraten und vertreten wir Sie auch im Fall einer Markenverletzung, Abmahnung, Abgrenzungsvereinbarung, Lizenz
oder bei anderen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes.

Leistungsspektrum
Über uns

WUESTHOFF & WUESTHOFF ist seit 1927
auf geistiges Eigentum spezialisiert.
Wir verfügen über entsprechende
Kompetenz und Erfahrung.

Wuesthoff & Wuesthoff
Kontakt

Sie können uns nicht nur online beauftragen. Gerne beraten wir Sie auch persönlich. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen haben oder eine persönliche Beratung wünschen.

Kontakt