Auskunft
Begriff | Erläuterung |
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Auskunft | Auskunft, z.B. über den Vertriebsweg oder die Einkaufspreise, kann der Markeninhaber von einem Markenverletzer verlangen (Markenverletzung). Der Markeninhaber kann gegen einen Verletzer verschiedene Ansprüche geltend machen, unter anderem einen Anspruch auf Auskunft. Dann muss der Verletzer etwa Angaben über die Herkunft und den Vertriebsweg der widerrechtlich gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen machen, also zu den Namen und Adressdaten des Herstellers, den Lieferanten und anderen Vorbesitzern, den gewerblichen Abnehmern oder den Auftraggebern sowie zur Menge der hergestellten, ausgelieferten oder bestellten Gegenstände. Der Auskunftsanspruch soll es dem Verletzten ermöglich, seine Schadensersatzforderung genau zu beziffern. Darüber hinaus kann der Verletzte mit Hilfe des Auskunftsanspruchs seine Rechte gegenüber Lieferanten und gewerblichen Abnehmern durchsetzen und die markenverletzenden Produkte aus den Vertriebswegen entfernen. |
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