Benutzungseinrede

Begriff Erläuterung
Benutzungseinrede

Wenn Sie Ihre Markenrechte gegenüber einer anderen Person geltend machen, kann sich diese Person mit der Benutzungseinrede wehren.

Wird die Benutzungseinrede wirksam erhoben, müssen Sie die rechtserhaltende Benutzung Ihrer Marke durch geeignete Dokumente nachweisen. Gelingt Ihnen dies nicht, können Sie Ihr Markenrecht nicht erfolgreich gegen die andere Person durchsetzen.

Voraussetzung für eine zulässige Benutzungseinrede ist unter anderem, dass die Benutzungsschonfrist Ihrer Marke abgelaufen ist.

Weitere Informationen erhalten Sie unter FAQ oder in unserem Markenlexikon.

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