Gewerblicher Rechtsschutz
Begriff | Erläuterung |
---|---|
Gewerblicher Rechtsschutz | Der gewerbliche Rechtsschutz dient dem Schutz des geistigen Eigentums und bezeichnet den Schutz einer gewerblich verwertbaren Leistung und den Schutz geschäftlicher Kennzeichen. Zum gewerblichen Rechtsschutz zählen Schutzrechte wie Marken, Designs, Patente, Gebrauchsmuster, das Sortenschutzrecht sowie der Halbleiterschutz. Auch das Urheberrecht wird teilweise zum gewerblichen Rechtsschutz gezählt. Die gewerblichen Schutzrechte sind als absolute Rechte ausgestaltet und genießen daher den Eigentumsschutz nach Art. 14 Grundgesetz. |
Weitere Informationen erhalten Sie unter FAQ oder in unserem Markenlexikon.
Wir beraten und vertreten wir Sie auch im Fall einer Markenverletzung, Abmahnung, Abgrenzungsvereinbarung, Lizenz
oder bei anderen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes.
WUESTHOFF & WUESTHOFF ist seit 1927
auf geistiges Eigentum spezialisiert.
Wir verfügen über entsprechende
Kompetenz und Erfahrung.
/markenschutz/ueber-uns.html Wuesthoff & Wuesthoff
Sie können uns nicht nur online beauftragen. Gerne beraten wir Sie auch persönlich. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen haben oder eine persönliche Beratung wünschen.