Grenzbeschlagnahme
Begriff | Erläuterung |
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Grenzbeschlagnahme | Durch eine Grenzbeschlagnahme kann die Einfuhr oder Ausfuhr von Waren durch die Zollbehörde verhindert werden. Auf Antrag berücksichtigen die Zollbehörden die Markenrechte des Antragstellers im Rahmen Ihrer Tätigkeit und beschlagnahmen potentiell markenverletzende Produkte. Eine Grenzbeschlagnahme ist auch aufgrund der übrigen gewerblichen Schutzrechte (Designs, Patente, Gebrauchsmuster, Sortenschutzrechte) möglich. Wurde ein Antrag auf Grenzbeschlagnahme bewilligt und haben die Zollbehörden anschließend einen Verdacht der Produkt- oder Markenpiraterie, halten sie die verdächtigen Waren zurück und informieren sowohl den Rechteinhaber als auch den Empfänger der Waren. Innerhalb eines beschränkten Zeitraums kann der Rechteinhaber gegen den Lieferanten der verdächtigen Waren gerichtlich vorgehen oder ein vereinfachtes Vernichtungsverfahren beantragen. Praxishinweis: In dem Grenzbeschlagnahmeantrag sollten dem Zoll neben den zu berücksichtigenden Schutzrechten klare Hinweise gegeben werden, wie mögliche Plagiate von Originalprodukten zu unterscheiden sind und auf welchen Vertriebswegen sie vertrieben werden. |
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