Registered
Begriff | Erläuterung |
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Registered | Das „R im Kreis“ weist darauf hin, dass es sich bei dem hiermit versehenen Kennzeichen um eine eingetragene Marke handelt. Eine Benutzung des „R im Kreis“ für Marken, die noch nicht eingetragen sind, kann irreführend sein. Eine Irreführung kann insbesondere durch ihre Mitbewerber kostenpflichtig abgemahnt werden. Die Verwendung des „R im Kreis“ sollte daher nur für eingetragene Marken verwendet werden. Es sollte auch nicht an einer Marke angebracht werden, die nicht mit der im Register eingetragenen Form identisch übereinstimmt z.B. weil noch weitere Bestandteile hinzugefügt wurden. |
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