Verletzergewinn
Begriff | Erläuterung |
---|---|
Verletzergewinn | Der Markeninhaber kann gegen einen Verletzer verschiedene Ansprüche geltend machen, unter anderem Schadensersatz in Höhe des Gewinns, den der Verletzer durch die Kennzeichenverletzung erzielt hat. Wer eine Markenverletzung vorsätzlich oder fahrlässig begeht, ist dem Inhaber der Marke zum Ersatz des durch die Verletzungshandlung entstandenen Schadens verpflichtet. Da die Berechnung des konkret entgangenen Gewinns im Einzelfal schwierig ist, kann der Geschädigte zwischen drei Alternativen wählen, wie ihm der entstandene Schaden kompensiert werden soll. Zum einen kann er den konkret entgangenen Gewinn berechnen oder so gut es geht durch das Gericht schätzen lassen. Er hat auch die Möglichkeit, entweder denjenigen Betrag zu verlangen, den er von dem Verletzer im Falle einer Lizenzierung als Lizenzgebühr hätte fordern können (Lizenzanalogie), oder den vom Verletzer durch die Kennzeichenverletzung erzielten Gewinn einfordern (Verletzergewinn). |
Weitere Informationen erhalten Sie unter FAQ oder in unserem Markenlexikon.
Wir beraten und vertreten wir Sie auch im Fall einer Markenverletzung, Abmahnung, Abgrenzungsvereinbarung, Lizenz
oder bei anderen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes.
WUESTHOFF & WUESTHOFF ist seit 1927
auf geistiges Eigentum spezialisiert.
Wir verfügen über entsprechende
Kompetenz und Erfahrung.
/markenschutz/ueber-uns.html Wuesthoff & Wuesthoff
Sie können uns nicht nur online beauftragen. Gerne beraten wir Sie auch persönlich. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen haben oder eine persönliche Beratung wünschen.