Markenlexikon
Markenlexikon
Auch im Markenrecht gibt es zahlreiche Fachbegriffe. Diese erklären wir in unserem Markenlexikon.
Begriff | Erläuterung |
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Urheberrecht | Das Urheberrecht schützt persönlich-geistige Schöpfungen, zum Beispiel Romane, Software oder Filme. Es entsteht ohne Eintragung durch die Schaffung des Werkes. |
Urkunde | Der Markeninhaber erhält eine Urkunde über die Eintragung der Marke und eine Bescheinigung über die sonstigen in das Register eingetragenen Angaben. |
UWG | Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb |
Verlängerung | Die Schutzdauer einer Marke kann gegen Zahlung der entsprechenden Gebühren verlängert werden. Eine Verlängerung ist beliebig oft möglich. |
Verletzergewinn | Der Markeninhaber kann gegen einen Verletzer verschiedene Ansprüche geltend machen, unter anderem Schadensersatz in Höhe des Gewinns, den der Verletzer durch die Kennzeichenverletzung erzielt hat. |
Vernichtung | Der Markeninhaber kann gegen einen Verletzer verschiedene Ansprüche geltend machen, unter anderem die Vernichtung der seine Marke verletzenden Produkte. |
Veröffentlichung | Die Veröffentlichung der Anmeldung dient der Information der Allgemeinheit und soll Kollisionsfälle verhindern, die auf Grund der zum Teil erheblichen zeitlichen Differenz zwischen dem Einreichen der Anmeldung und der Eintragung der Marke entstehen können. |
Verwechslungsgefahr | Ein Markeninhaber kann eine Reihe markenrechtlicher Ansprüche nicht nur gegen identische Marken geltend machen, sondern auch gegen ähnliche Marken, wenn für die angesprochenen Verkehrskreise die Gefahr von Verwechslungen besteht. Eine Verwechslungsgefahr ist gegeben, wenn die zu vergleichenden Marken als auch die zu vergleichenden Waren/Dienstleistungen identisch oder ähnlich sind. |
Waren und Dienstleistungen | Bei der Anmeldung einer Marke müssen die Waren und Dienstleistungen angegeben werden, für welche die Marken eingetragen werden soll. Die Waren und Dienstleistungen müssen nach Klassen geordnet sein. Hierbei sollte es sich um die Waren und Dienstleistungen handeln, für welche die Marke benutzt werden soll. |
Werbeslogan | siehe Slogan |
Werktitel | siehe Titel |
Wettbewerbsrecht | Als Wettbewerbsrecht wird oft der durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelte Bereich bezeichnet. Das Wettbewerbsrecht dient der Förderung und dem Schutz transparenten Leistungswettbewerbs. |
Widerspruch | Inhaber von Kennzeichenrechten (z.B. Marken oder Unternehmenskennzeichen) mit älterem Zeitrang können gegen Marken mit jüngerem Zeitrang Widerspruch erheben, um diese Marken löschen oder zurückweisen zu lassen. |
Wiederholungsgefahr | Voraussetzung für einen Anspruch auf Unterlassung ist die Gefahr, dass der Verletzer die konkrete Verletzungshandlung zukünftig erneut begeht. Diese wird als Wiederholungsgefahr bezeichnet. Bereits die einmalige Verletzung führt zu einer Wiederholungsgefahr. Die Wiederholungsgefahr kann nur durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ausgeräumt werden. |
Wiener Klassifikation | Die Wiener Klassifikation ist ein Internationales Abkommen, das 1973 in Wien geschlossen wurde und der Einteilung der Bildbestandteile von Marken in Klassen dient. Diese Klassifizierung ermöglicht die Recherche nach Marken mit bestimmten Bildbestandteilen. Auch Bildmarken |
WIPO | WIPO (World Intellectual Property Organization) ist die Weltorganisation für geistiges Eigentum, bei der unter anderem Internationale Marken und Designs angemeldet werden können. |
Wort-Bildmarke | Wort-Bildmarke enthält graphische Elemente und lateinische Schriftzeichen. Die Eintragung kann auch in Farbe erfolgen. |
Wortmarke | Wortmarke darf nur lateinische Schriftzeichen in üblicher Druckschrift (z.B. Arial) enthalten, sowie Ziffern und einige Sonderzeichen z.B. (), !, % /. Eine farbige Eintragung ist nicht möglich. |
Wortmarke oder Wort-Bildmarke? | Kommt es dem Anmelder auf die besondere Schriftgestaltung, Farbe, Schriftanordnung oder die graphischen Elemente an, ist eine Wort-Bildmarke empfehlenswert. Praxishinweis: Der Schutz einer Wort-Bildmarke bezieht sich allerdings auch nur auf die Marke in ihrer Gesamtheit. Eine Wort-Bildmarke schützt das Wort und das Bild nicht separat. |
Zeitrang | Der Zeitrang beschreibt das zeitliche Verhältnis unterschiedlicher Schutzrechte zueinander. Gegen ein anderes Schutzrecht kann nur mit einem Schutzrecht früheren Zeitrangs vorgegangen werden. Für die Bestimmung des Zeitrangs einer eingetragenen Marke ist der Anmeldetag, der Prioritätstag oder die Seniorität entscheidend. |
Weitere Informationen erhalten Sie unter FAQ oder in unserem Markenlexikon.
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