Markenlexikon
Markenlexikon
Auch im Markenrecht gibt es zahlreiche Fachbegriffe. Diese erklären wir in unserem Markenlexikon.
Begriff | Erläuterung |
---|---|
Rechtserhaltende Benutzung | Rechtserhaltende Benutzung bedeutet, dass der Markeninhaber die Marke tatsächlich im geschäftlichen Verkehr für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen benutzt. |
Registered | Das „R im Kreis“ weist darauf hin, dass es sich bei dem hiermit versehenen Kennzeichen um eine eingetragene Marke handelt. |
Risk of repetition | Claims for injunction require that there is a risk of the infringer committing the specific infringing act again in the future, which is referred to as the risk of repetition. Even a single infringement leads to a risk of repetition. The risk of repetition can only be eliminated by a declaration of discontinuance with a penalty clause. |
Rückruf | Der Anspruch auf Rückruf steht dem Markeninhaber im Falle einer Markenverletzung zu. |
Schaden | siehe Schadensersatz |
Schadensersatz | Der Markeninhaber kann gegen einen Verletzer verschiedene Ansprüche geltend machen, unter anderem Schadensersatz. |
Schutzdauer | Die Schutzdauer bezeichnet den Zeitraum, in dem Rechte aus der Marke geltend gemacht werden können. In den meisten Ländern, so auch in Deutschland und der EU, beträgt die Schutzdauer zehn Jahre. |
Schutzhindernisse | Schutzhindernisse sind Gründe, die der Eintragung einer Markenanmeldung entgegenstehen. Nach der Anmeldung prüft das Markenamt, ob Schutzhindernisse bestehen. Bestehen Schutzhindernisse, wird die Anmeldung zurückgewiesen. Am häufigsten wird Markenanmeldungen entgegen gehalten, dass die Marke für Waren/Dienstleistungen beschreibend sei oder aus anderen Gründen nicht als betrieblicher Herkunftshinweisverstanden werden wird. |
Schutzrecht | Im gewerblichen Rechtsschutzversteht man unter Schutzrechten Marken, Designs, Patente, Gebrauchsmuster, das Sortenschutzrecht, den Halbleiterschutz sowie das Urheberrecht. |
Schutzrechtshinweis | siehe TM oder ® |
Schutzschrift | Wenn Sie befürchten, dass eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt wird, können Sie Ihre Argumente vorbeugend mit einer Schutzschrift einreichen, so dass das Gericht nicht nur die Argumente des Antragstellers, sondern auch Ihre Argumente berücksichtigt. |
Schutzumfang | Der Schutzumfang Ihrer Marke gibt an, in welchen Fällen Sie Ihr Ausschließlichkeitsrecht erfolgreich durchsetzen können und in welchen nicht. Die Beurteilung des Schutzumfangs erfordert eine Prüfung im Einzelfall. |
Seniorität | Bei Anmeldung einer EU Marke besteht die Möglichkeit, den Zeitrang einer identischen älteren nationalen Marke zu beanspruchen. Erlischt dann der Schutz der nationalen Marke, wird diese so behandelt als würde sie noch bestehen. |
Slogan | Ein Slogan der mehrere Worte umfasst kann als Wortmarke eintragbar sein. |
Sortenbezeichnung | Als Sortenbezeichnung eingetragene Zeichen sind nicht als Marke eintragbar. |
Tastmarken | Tastmarken sind grundsätzlich als Marke eintragbar. Es gelten jedoch besondere Anforderungen an die einzureichenden Anmeldeunterlagen. |
Territorialität | Eine Marke genießt nur für das Territorium Schutz, für das sie eingetragen ist. Eine nationale deutsche Marke genießt nur Schutz in Deutschland, nicht jedoch in anderen Ländern. Eine Unionsmarke genießt Schutz in Deutschland und in den weiteren Mitgliedstaaten der EU. Eine Internationale Marke genießt nur Schutz in den Ländern, für die sie benannt ist. |
Titel | Titel sind die Namen oder besonderen Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken. |
TM | Es handelt sich um einen Hinweis auf eine geschützte Marke. Eine Benutzung für nicht geschützte Marken kann irreführend sein, auch wenn der Hinweis insbesondere im US-Markenrecht auch für nicht eingetragene Marken zulässig sein kann. |
Übertragung | Eine Marke kann für alle oder einen Teil der Waren/Dienstleistungen auf einen anderen übertragen werden. |
Unionsmarke | Eine eingetragene Unionsmarke hat Schutz in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten. Es ist nur eine Anmeldung beim EUIPO notwendig. |
Unterlassung | Der Markeninhaber kann gegen einen Verletzer verschiedene Ansprüche geltend machen, unter anderem Unterlassung der Benutzung. Mit einer Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Verletzer vertraglich zur Unterlassung der beanstandeten Benutzung. |
Unterlassungserklärung | Der Markeninhaber kann gegen einen Verletzer verschiedene Ansprüche geltend machen, unter anderem Unterlassung der Benutzung. Mit einer Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Verletzer vertraglich zur Unterlassung der beanstandeten Benutzung. |
Unternehmenskennzeichen | Das Markengesetz gewährt grundsätzlich auch Schutz für einen Firmennamen oder eine geschäftliche Bezeichnung. |
Unterscheidungskraft | Unterscheidungskraft bedeutet, dass die Marke die Waren/ Dienstleistungen so als Hinweis aus einem bestimmten Unternehmen kennzeichnen kann, dass sie von Waren/ Dienstleistungen anderer Unternehmen unterschieden werden können. |
Weitere Informationen erhalten Sie unter FAQ oder in unserem Markenlexikon.
Wir beraten und vertreten wir Sie auch im Fall einer Markenverletzung, Abmahnung, Abgrenzungsvereinbarung, Lizenz
oder bei anderen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes.
WUESTHOFF & WUESTHOFF ist seit 1927
auf geistiges Eigentum spezialisiert.
Wir verfügen über entsprechende
Kompetenz und Erfahrung.
/markenschutz/ueber-uns.html Wuesthoff & Wuesthoff
Sie können uns nicht nur online beauftragen. Gerne beraten wir Sie auch persönlich. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen haben oder eine persönliche Beratung wünschen.