Markenlexikon
Markenlexikon
Auch im Markenrecht gibt es zahlreiche Fachbegriffe. Diese erklären wir in unserem Markenlexikon.
Begriff | Erläuterung |
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Klangmarke | bezeichnet eine akustische Marke, die aus Klängen und Geräuschen besteht, zum Beispiel eine kurze, charakteristische Klangfrequenz („Jingle“). Bei der Anmeldung und Eintragung einer solchen Marke gelten besondere Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen. |
Klasse | Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis muss nach amtlich festgelegten Klassen gemäß der Nizzaer Klassifikation strukturiert werden. |
Klassengebühren | Klassengebühren sind die Gebühren, die das jeweilige Markenamt für die Bearbeitung in Abhängigkeit von der Anzahl der Klassen verlangt. Insbesondere bei Anmeldungen oder Verlängerungen ist die Anzahl der Klassen zu berücksichtigen (siehe Amtsgebühren). |
Koexistenzvereinbarung | siehe Abgrenzungsvereinbarung |
Kollektivmarken | Als Kollektivmarken können alle als Marke schutzfähigen Zeichen eingetragen werden, die geeignet sind, die Waren oder Dienstleistungen der Mitglieder des Inhabers der Kollektivmarke von denjenigen anderer Unternehmen nach ihrer betrieblichen oder geographischen Herkunft, ihrer Art, ihrer Qualität oder ihren sonstigen Eigenschaften zu unterscheiden. Inhaber von Kollektivmarken können nur Verbände von Herstellern, Erzeugern, Dienstleistungsunternehmern oder Händlern sein. |
Lizenz | Der Markeninhaber kann anderen Personen oder Unternehmen die Benutzung seiner Marke gestatten und die Details (Art und Weise der Nutzung, geographisches Nutzungsgebiet, Lizenzgebühren, etc.) dieser Nutzungsgestattung in einem Lizenzvertrage regeln. |
Lizenzanalogie | Die Lizenzanalogie ist eine Methode der Berechnung des im Falle einer Markenverletzung von dem Markenverletzer zu zahlenden Schadensersatzes. |
Locarno Klassifikation | Locarno Klassifikation ist eine internationale Klassifikation der Produkte, für die ein eingetragenes Design verwendet werden soll. Bei der Anmeldung eines Designs müssen die Locarno Klassen angegeben werden. |
Logo | Ein Logo kann als Bildmarke oder Wort-Bildmarke eintragbar sein. Gegebenenfalls ist ein zusätzlicher Schutz als Design sinnvoll. |
Löschungsverfahren | Löschungsverfahren können zur Löschung und damit Verlust der Marke führen. Gründe für die Löschung können zum Beispiel eine fehlende rechtserhaltende Benutzung, fehlende Eintragbarkeit oder ältere Rechte Dritter sein. |
Madrid | 1891 wurde durch das „Madrider Abkommen zu internationalen Registrierung von Marken“ geschlossen, mit dem internationale Registrierungen von Marken (IR-Marken) möglich sind. |
Markenähnlichkeitsrecherche | siehe Recherche |
Markenauskunft | siehe Recherche |
Markenformen | Marken können als Wortmarke, Wort-Bildmarke, Bildmarke, Dreidimensionale Marke, Klangmarke oder Hologrammmarke eingetragen werden. Darüber hinaus gibt es weitere Markenformen. |
Markenrecherche | siehe Recherche |
Markenrecherche |
siehe Recherche
Synonyme -
Recherche |
Markenverletzung | Die Anmeldung einer Marke oder die Benutzung eines Zeichens kann zur Verletzung von älteren Marken führen. |
Mehrfachkennzeichnung | Häufig werden Produkte mit mehreren Marken gekennzeichnet, zum Beispiel mit einer Hauptmarke (in der Regel die mit dem Firmennamen identische Hausmarke) in Kombination mit einer Untermarke, welche sich auf das einzelne Produkt bezieht. |
Nachträgliche Schutzerstreckung | Der geographische Schutz einer Internationalen Marke kann nach der Anmeldung durch eine nachträgliche Schutzerstreckung auf weitere Länder ausgedehnt werden. |
Nationale Marke | Eine Marke kann als nationale Marke in einem Land Schutz genießen, z.B. eine deutsche Marke in Deutschland. |
Nizzaer Klassifikation | Nizzaer Klassifikation ist ein System zur Einteilung der verschiedenen Waren und Dienstleistungen, für die eine Marke angemeldet wird. Die Einteilung findet in 34 Waren- und 8 Dienstleistungsklassen statt. |
OHIM | Das OHIM heißt seit dem 23. März 2016 EUIPO. |
Praxishinweis | Die Vollstreckung einer unberechtigten einstweiligen Verfügung kann zu Schadenersatzansprüchen gegen den Markeninhaber führen. Entsprechend sollte vorab genau geprüft werden, ob die Ansprüche tatsächlich bestehen. |
Priorität | Die Geltendmachung einer Priorität bewirkt, dass für den Zeitrang der Marke nicht der Tag der Anmeldung dieser Marke, sondern der Tag der Anmeldung einer früheren anderen Marken ausschlaggebend ist. |
Recherche | Das Markenamt prüft nicht, ob bereits ähnliche oder identische Marken eingetragen sind. Vor Anmeldung einer Marke sollte durch eine Recherche daher festgestellt werden, ob die geplante Marke ältere Rechte verletzt. |
Weitere Informationen erhalten Sie unter FAQ oder in unserem Markenlexikon.
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